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Teilnahmebedingungen

RTF Neumarkt

Teilnahmeberechtigt ist jeder, Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen. Die Mitgliedschaft in einem Radsportverein ist nicht verpflichtend. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Die Strecke ist nicht abgesperrt.

Gefahren wird nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Bedingungen des BDR für RTF. Insbesondere die StVO-Vorschrift § 2 Abs. 4 (Hintereinanderfahren), das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrtsregeln an Kreuzungen und Einmündungen sind zu beachten. Die Fahrer*innen haben keinerlei Vorrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Die vorrangige Nutzung von Radwegen entlang der Strecke ist zu berücksichtigen. Die Bildung von Pulks ist zu vermeiden. Für die Teilnehmer*innen besteht Helmpflicht. Den Anweisungen von Einsatzkräften und Helfer*innen ist Folge zu leisten.

Teilnehmer*innen, die sich undiszipliniert verhalten oder gegen die StVO verstoßen, werden vom Veranstalter von der Weiterfahrt ausgeschlossen. Jeder fährt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Alle Fahrer*innen müssen ausreichend versichert sein.

An Start und Ziel: Pannenservice, Notfallservice sowie Speisen und Getränke. An den Versorgungsstationen sowie an Start und Ziel: Speisen, Getränke und Erste-Hilfe-Material. Verantwortlich für die Gesamtorganisation der RTF Neumarkt: SV Höhenberg Radsportabteilung.

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